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Seit der Gründung im Jahre 1980 haben sich folgende Schwerpunkte herausgebildet:

Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsrecht

Miet- und Immobilienrecht

Inkasso- und Zwangsvollstreckungsrecht


Straf- und Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Stufen von Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchung und Beschlagnahme, bei Vernehmung und bei Festnahme. Wir vertreten im strafrechtlichen Zwischenverfahren, insbesondere bei der Beratung über Einigung mit den Strafverfolgungsbehörden sowie in der Hauptverhandlung. Selbstverständlich beraten und betreuen wir unsere Mandanten auch in Berufungen, Revisionen und Wiederaufnahmen.

     

Miet- und Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten auf dem Gebiet des Wohnraum- und Gewerbemietrechts, insbesondere bei Vertragsproblemen und -gestaltung. Wir beraten bei der Vertragsgestaltung und Betreuung von Grundstücks- und Immobilienkäufen. Wir vertreten vor allen Amtsgerichten (generell bei Mietsachen, sonst bei Streitwert bis € 5000) und vor allen Land- und Oberlandesgerichten.

Inkasso und Vollstreckungsrecht

Im vorgerichtlichen Mahnverfahren (Inkasso nach BGB) fordern wir den Schuldner auf, innerhalb einer gestellten Frist zu zahlen oder sich zum Sachverhalt zu äußern. Sollte dies keinen Erfolg haben kommt anschließend ein gerichtlicher Mahnbescheid in Frage. Wenn auch dann keine Zahlung erfolgt ist, leiten wir nach Erwirken eines Titels und nach Absprache mit unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung (nach ZPO) ein oder übernehmen in streitigen Fällen die Vertretung vor Gericht.

  
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Rechtsanwalt Reinhard Berkau
Mottenburger Twiete 12, 22765 Hamburg, Tel 040 390 30 30, Fax 040 390 31 30